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Aktuelle Urteile 2016


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BGH: Zur urheberrechtlichen Geräteabgabe, Urteil vom 19.11.2015 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik

Die Höhe der nach § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG geschuldeten Gerätevergütung entspricht der Höhe des Schadens, den Urheber und Leistungsschutzberechtigte dadurch erleiden, dass das jeweilige Gerät als Typ ohne ihre Erlaubnis tatsächlich für zulässige Vervielfältigungen genutzt wird. Zum Ausgleich dieses Schadens ist grundsätzlich die angemessene Vergütung zu zahlen. Das Vervielfältigen eines Werkes nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Herunterladen aus dem Internet ist grundsätzlich auch dann nach §§ 54 bis 54b UrhG vergütungspflichtig, wenn der Rechtsinhaber seine Zustimmung zum Herunterladen erteilt hat.

eingestellt: 13. 05. 2016



BGH: Zur Irreführung einer Produktaufmachung eines Lebensmittels, Urteil vom 02.12.2015 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II

Wird auf einer Produktaufmachung eines Lebensmittels der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, das Erzeugnis weise bestimmte Bestandteile auf (hier: blickfangmäßige Herausstellung von Bestandteilen von Himbeerfrüchten und Vanillepflanzen oder jedenfalls aus diesen Bestandteilen gewonnene Aromen), so kann auch die Zutatenliste im Einzelfall nicht ausreichen, die Irreführungsgefahr auszuräumen.

eingestellt: 13. 05. 2016



BGH: Zur Auskunftspflicht von Banken bei Markenverletzungen, Urteil vom 21.10.2015 - Davidoff Hot Water II

Ein Bankinstitut darf nicht gemäß §383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis verweigern, wenn das Konto für den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit einer offensichtlichen Markenverletzung genutzt wurde.

eingestellt: 15. 04. 2016



BGH: Zum Ort des In-Verkehr-Bringes von Vervielfältigungsstücken eines Werkes, Urteil vom 05.11.2015 - Wagenfeld-Leuchte II

Wer seine Werbung für den Erwerb von Vervielfältigungsstücken eines Werkes auf in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Mitglieder der Öffentlichkeit ausrichtet und diese Mitglieder der Öffentlichkeit durch ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungsstücke des Werkes liefern zu lassen, bringt die an diese Mitglieder der Öffentlichkeit gelieferten Vervielfältigungsstücke des Werkes in diesem Mitgliedstaat in Verkehr.

eingestellt: 07. 04. 2016



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