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Aktuelle Urteile 2016


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BGH: Zur Informationspflicht bei Werbung für Angebote Dritter, Urteil vom 17.09.2015 - Smartphone-Werbung

Wirbt ein Unternehmen für das Angebot eines fremden Unternehmens, so unterliegt es gleichermaßen der durch Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG normierten Aufklärungspflicht und muss sich, wenn ihm die entsprechenden Kenntnisse fehlen, über die dem Angebot zugrunde liegende Bevorratung informieren.

eingestellt: 03. 03. 2016



BGH: Zur Haftung von Access-Providern für Urherberrechtsverletzungen Dritter, Urteil vom 26.11.2015 - Strörerhaftung des Access-Providers

Ein Telekommunikationsunternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, kann von einem Rechteinhaber grundsätzlich als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Störerhaftung des Unternehmens, das den Zugang zum Internet vermittelt, kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Rechteinhaber zunächst zumutbare Anstrengungen unternommen hat, gegen diejenigen Beteiligten vorzugehen, die - wie der Betreiber der Internetseite - die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder - wie der Host-Provider - zur Rechtsverletzung durch die Erbringung von Dienstleistungen beigetragen haben. Nur wenn die Inanspruchnahme dieser Beteiligten scheitert oder ihr jede Erfolgsaussicht fehlt und deshalb andernfalls eine Rechtsschutzlücke entstünde, ist die Inanspruchnahme des Access-Providers als Störer zumutbar.

eingestellt: 11. 02. 2016



BGH: Zum Verstoß gegen die Buchpreisbindung, Urteil vom 23.07.2015 - Gutscheinaktion beim Buchkauf

Wer im Zusammenhang mit preisbindungsfreien Geschäften Gutscheine, die zum Erwerb preisgebundener Bücher eingesetzt werden können, an Letztverbraucher abgibt, ohne dass ihm bei der Abgabe des Gutscheins eine entsprechende Gegenleistung der Kunden zugeflossen ist, verstößt gegen die Buchpreisbindung.

eingestellt: 09. 02. 2016



BGH: Zur Ähnlichkeit von Einzelhandelsdienstleistungen, Beschluss vom 14.01.2016 - BioGourmet

Zwischen Einzelhandelsdienstleistungen, die auf nicht substituierbare Waren (einerseits Lebensmittel, andererseits Drogerieartikel oder Haushaltswaren) bezogen sind, kann eine Ähnlichkeit bestehen, wenn der Verkehr wegen Gemeinsamkeiten im Vertriebsweg, etwa Überschneidungen in den jeweiligen Einzelhandelssortimenten, davon ausgeht, dass die jeweiligen Einzelhandelsdienstleistungen unter gleicher unternehmerischer Verantwortung erbracht werden.

eingestellt: 09. 02. 2016



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