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Decisions 2016


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BGH: Zur Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzung durch Dritte, Urteil vom 12.05.2106 - Silver Linings Playbook

Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine bereits begangene oder bevorstehende Urheberrechtsverletzung ist der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht verpflichtet, volljährige Mitglieder seiner Wohngemeinschaft oder seine volljährigen Besucher und Gäste, denen er das Passwort für seinen Internetanschluss zur Verfügung stellt, über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen aufzuklären und ihnen die rechtswidrige Nutzung entsprechender Programme zu untersagen.

posted: 25. 10. 2016



BGH: Keine generalpräventiven Erwägungen bei der Bestimmung des Interesses des Rechtsinhabers an der Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen, Urteil vom 12.05.2016 - Tannöd

Das Interesse des Rechtsinhabers an der Unterlassung weiterer urheberrechtlicher Verstöße ist pauschalierend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu bewerten und wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Rechtsinhaber bestimmt. Anhaltspunkte hierfür sind der wirtschaftliche Wert des verletzten Rechts sowie die Intensität und der Umfang der Rechtsverletzung. Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum.

posted: 25. 10. 2016



BGH: Zum Restschadensersatzanspruch nach § 102 Satz 2 UrhG, Urteil vom 12.05.2016 - Everytime we touch

Der Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB, der sich auf die Herausgabe des durch den rechtswidrigen Eingriff Erlangten erstreckt, kann in Fällen des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse mittels einer fiktiven Lizenz berechnet werden.

posted: 25. 10. 2016



BGH: Zur Streitbeilegung mittels notarieller Unterlassungserklärung, Urteil vom 21.04.2016 - Notarielle Unterlassungserklärung

Der Zugang einer vom Schuldner abgegebenen notariellen Unterlassungserklärung beseitigt nicht das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers für eine gerichtliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs.

posted: 12. 10. 2016



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Hohenstaufenring 62, 50674 Cologne, Germany