Die Annahme eines auf die Vornahme von Vorbereitungshandlungen gestützten Vorbenutzungsrechts gemäß § 41 Abs. 1 GeschmMG/DesignG setzt voraus, dass die Vorbereitungshandlungen im Inland stattgefunden haben.
posted: 03. 07. 2017
Allein aus der Präsentation eines Produkts auf einer Messe im Inland folgt nicht ohne weiteres, dass der Aussteller das Produkt damit gezielt bewirbt, um die Messebesucher zu dessen (späteren) Erwerb im Inland anzuregen. Auch wenn das ausgestellte Produkt in den Schutzbereich eines urheberrechtlich geschützten Werkes eingreift, begründet der Aussteller in einem solchen Fall durch die Präsentation des Produkts keine entsprechende Erstbegehungsgefahr.
posted: 29. 06. 2017
Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings
posted: 02. 06. 2017
Bundesgerichtshof legt Europäischen Gerichtshof Fragen zum urheberrechtlichen Schutz geheimer militärischer Lageberichte der Bundesregierung gegen eine Veröffentlichung durch die Presse vor.
posted: 02. 06. 2017