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Decisions 2015


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BGH: Zur Unterlassungserklärung durch vollmachtslosen Vertreter, Urteil vom 17.11.2014 - Zuwiderhandlung während Schwebezeit

Wird eine zunächst durch einen vollmachtlos handelnden Stellvertreter des Gläubigers angenommene vertragsstrafebewehrte Unterlassungserklärung später durch den Gläubiger genehmigt, führt die gemäß § 184 Abs. 1 BGB anzunehmende Rückwirkung der Genehmigung nicht dazu, dass eine Vertragsstrafe für solche Verstöße gegen den Unterlassungsvertrag verwirkt ist, die während der Zeit der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages stattgefunden haben.

posted: 06. 01. 2015



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