Bundesgerichtshof legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken vor.
posted: 24. 11. 2011
Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise als auch das allgemeine Publikum und kann aufgrund der gespaltenen Verkehrsauffassung nur bei einem der verschiedenen Verkehrskreise eine Verwechslungsgefahr bejaht werden, reicht dies für eine Verwechslungsgefahr grundsätzlich aus.
posted: 23. 11. 2011
Das Publikum hat regelmäßig keine Veranlassung, von wirtschaftlichen oder organisatorischen Verbindungen zwischen den Inhabern kollidierender Marken auszugehen, wenn die Ähnlichkeit der Waren durchschnittlich ist, die ältere Marke über normale Kennzeichnungskraft verfügt und deutliche Unterschiede zwischen den Marken bestehen.
posted: 23. 11. 2011
Vergleichende Werbung im Sinne von § 6 UWG setzt auch voraus, dass sich aus der Werbung ergibt, dass sich unterschiedliche, aber hinreichend austauschbare Produkte des Wer-benden und des Mitbewerbers gegenüberstehen.
posted: 22. 11. 2011