deutsch
english
Search

Decisions 2010


Page

   1

   2

   3

   4

   5

   6

   7

   8

   9

   10

   11

   12

   13

   14

   15

   16

   17

   18

   19

   20

   21

   22

   23

   24

   25

   26

   27

   28

   29

   30

   31

   32

BGH: Urherberrechtsverletzung bei Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen, Urteil vom 29.04.2010 - Session-ID

Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § 19a UrhG ein.

posted: 10. 11. 2010



BGH: Zur Preisangabe ohne Angabe der Umsatzsteuer, Urteil vom 29.04.2010 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung Preise für die von ihm beworbenen Gebrauchtfahrzeuge nennt, muss den Endpreis i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV angeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er mit privaten Letztverbrauchern keine Verträge schließt.

posted: 09. 11. 2010



BGH: Zur Relevanz irreführender Werbung, Urteil vom 29.04.2010 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen. Sie kann sich auch daraus ergeben, dass die Werbung geeignet ist, Interessen der Mitbewerber zu beeinträchtigen, indem sie deren Preise in ein ungünstiges Licht rückt.

posted: 09. 11. 2010



BGH: Verlagsvertrag ohne Ausschließlichkeit, Urteil vom 22.04.2010 - Concierto de Aranjuez

Der Verfasser hat dem Verleger zwar grundsätzlich das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes zu verschaffen. Diese Verpflichtung kann jedoch vertraglich abbedungen werden. Dann steht dem Verleger nur ein einfaches Nutzungsrecht zu. Dadurch verliert der Vertrag nicht seinen Charakter als Verlagsvertrag.

posted: 08. 11. 2010



back
vor
JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenstaufenring 62, 50674 Cologne, Germany