JONAS-Anwälte auch in diesem Jahr in der Handelsblatt-Edition "DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2016" erfolgreich
Die gerade veröffentlichte - auf der 8. Ausgabe des Best-Lawyers-Ratings basierende - Handelsblatt-Edition weist unsere Sozien Karl Hamacher und Dr. Martin Viefhues auch in diesem Jahr in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz", abrufbar unter www.handelsblatt.com/bestlawyers, in der Liste "DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2016" aus.
Der für das Handelsblatt ermittelnde US-Anwalts- und Kanzleibewerter "Best Lawyers" gibt seit über 25 Jahren Empfehlungslisten für Anwälte in verschiedensten Jurisdiktionen heraus und gilt insbesondere in den USA als einer der ältesten und renommiertesten juristischen Referenzdienstleister. >>> weiterer Text in der nächsten Spalte
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Die jährlich von neuem vorgenommenen Bewertungen der Anwälte basieren auf einer sog. "Peer-to-Peer"-Empfehlung einer Vielzahl von konkurrierenden Anwälten. Danach werden ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten befragt. Insbesondere geht es darum, welcher Kollege/Kollegin außerhalb der eigenen Kanzlei als empfehlenswert eingeschätzt wird, falls man ein Mandat selbst nicht übernehmen kann.
Weitere Informationen im Handelsblatt, Ausgabe vom 24. Juni 2016, Seite 22 ff. sowie unter www.handelsblatt.com/bestlawyers.
JONAS von The Legal 500 als "Leading Firm" in Deutschland empfohlen
JONAS wurde in der Ausgabe 2016 der The Legal 500 Europe, Middle East and Africa in der Kategorie "Geistiges Eigentum – Markenrecht (inkl. Wettbewerbsrecht)" in Deutschland als "Leading Firm" empfohlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir freuen uns über diese Anerkennung und bedanken uns für das Vertrauen, das unsere Mandanten in uns gesetzt haben.