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Aktuelle Urteile 2019


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BGH: Meinungsäußerungen als täuschende Angaben, Urteil vom 25.04.2019 - Prämiensparverträge

Zur Täuschung geeignete Angaben im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 UWG sind nicht nur Tatsachenbehauptungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Meinungsäußerungen. § 5 Abs. 1 UWG erfasst Äußerungen, in denen der Unternehmer gegenüber Verbrauchern eine eindeutige Rechtslage behauptet, die tatsächlich nicht besteht, sofern der angesprochene Kunde die Aussage nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht.

eingestellt: 27. 05. 2019



BGH: Zum Verstoß gegen Informationspflichten, Urteil vom 07.03.2019 - Energieeffizienzklasse III

Selbst wenn dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nicht ohne weiteres, sondern nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn der Verbraucher die Information benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Ist der Informationserfolg auf anderem Wege als durch die vorgeschriebene Information bereits erreicht worden, ist das Vorenthalten der Information nicht geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

eingestellt: 14. 05. 2019



BGH: Zur Folge einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung, Urteil vom 14.02.2019 - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung

Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bei einer Abmahnung kann einen wichtigen Grund für die Kündigung einer auf der Abmahnung beruhenden Unterlassungsvereinbarung darstellen. Bei einem aufgrund missbräuchlicher Abmahnung abgeschlossenen Unterlassungsvertrag steht der Geltendmachung von Vertragsstrafen für Verstöße, die der Schuldner vor der Kündigung des Vertrags begangen hat, der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegen.

eingestellt: 25. 04. 2019



BGH: Zur Beurteilung einer Werbeaussage als herabsetzend, Urteil vom 07.03.2019 - Knochenzement III

Die Beurteilung der Frage, ob eine Werbeaussage eines Wettbewerbers einen Mitbewerber herabsetzt, erfordert eine Gesamtwürdigung, die die Umstände des Einzelfalls wie insbesondere den Inhalt und die Form der Äußerung, ihren Anlass, den Zusammenhang, in dem sie erfolgt ist, sowie die Verständnismöglichkeiten des angesprochenen Verkehrs berücksichtigt.

eingestellt: 25. 04. 2019



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