Bei der Beurteilung der Frage der Warenähnlichkeit darf der Gesichtspunkt der funktionellen Ergänzung nicht zur Vernachlässigung der weiteren Faktoren verleiten, die im Rahmen der Prüfung der Produktähnlichkeit relevant sein können.
posted: 03. 04. 2014
Eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 liegt vor, wenn nach dem Verständnis des Durchschnittsverbrauchers ein Zusammenhang zwischen dem Bestandteil eines Lebensmittels und dem Gesundheitszustand des Konsumenten suggeriert wird.
posted: 02. 04. 2014
Zwischen einem markentypisch auf ein Unternehmen hinweisendes Kennzeichen und der von einem Verband angemeldeten rein beschreibenden Angabe eines Inhaltsstoffs besteht ein grundlegender inhaltlicher Unterschied, der der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entgegensteht.
posted: 02. 04. 2014
Fördert die Klägerin auf der eigenen Internetseite durch Werbung für ein anderes Unternehmen dessen Wettbewerb, begründet dies für sich allein kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu einem Mitbewerber des anderen unterstützten Unternehmens.
posted: 24. 03. 2014