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Zeichen oder Angaben, die sonst als Werbemittel verwendet werden, ohne dass sie für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beschreibend sind, kann nicht schon wegen einer solchen Verwendung die Eintragung als Marke versagt werden.
posted: 16. 08. 2010
Die Wahrnehmung des Verkehrs, ob ein Zeichen im Einzelfall als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Ware oder Dienstleistung verstanden wird, kann auch dadurch beeinflusst werden, dass Marken bei den betreffenden Waren oder Dienstleistungen üblicherweise an bestimmten Stellen angebracht werden.
posted: 16. 08. 2010
Einer Beschränkung der Marke darauf, dass der Schutz nur für die Anbringung des Zeichens an einer bestimmten Stelle begehrt wird (sog. Positionsmarke), bedarf es nicht, wenn praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten der Anbringung des Zeichens in Betracht kommen, bei denen das Zeichen vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird.
posted: 16. 08. 2010
Gibt ein Unternehmen in seiner Internetseite zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an, die mit der Marke eines Dritten verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
posted: 06. 08. 2010