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Decisions 2011


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BGH: Zur Neutralisierung klanglicher Ähnlichkeit durch bildliche Abweichungen, Urteil vom 20.01.2011 - Kappa

Eine nach dem Klang zu bejahende Identität oder Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen kann allenfalls dann durch Abweichungen im Bild in einem Maße neutralisiert werden, dass eine Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr ausscheidet, wenn die mit den Zeichen gekennzeichneten Waren regelmäßig nur auf Sicht gekauft werden.

posted: 20. 07. 2011



BGH: Zur Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten, Urteil vom 24.02.2011 - Kosten des Patentanwalts II

Hat neben einem Rechtsanwalt auch ein Patentanwalt an der Abmahnung wegen einer Markenverletzung mitgewirkt, kann die Erstattung der durch die Mitwirkung des Patentanwalts entstandenen Kosten nach §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB oder § 14 Abs. 6 Satz 1 MarkenG nur beansprucht werden, wenn der Anspruchsteller darlegt und nachweist, dass die Mitwirkung des Patentanwalts erforderlich war. Diese Voraussetzung ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn der Patentanwalt dabei Aufgaben übernommen hat, die - wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage - zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören.

posted: 06. 07. 2011



BGH: Zum Urheberrechtsschutz von Lernspielen, Urteil vom 01.06.2011 - Lernspiele

Lernspiele, die der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen dienen und dazu das Ausdrucksmittel der graphischen oder plastischen Darstellung einsetzen, genießen als Darstellungen wissenschaftlicher Art im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn in der Form der Darstellung eine persönliche, sich vom alltäglichen Schaffen im betroffenen Be-reich abhebende, geistige Schöpfung zum Ausdruck kommt.

posted: 04. 07. 2011



BGH: Zur unzumutbaren Belästigung i.S.v. § 7 UWG, Urteil vom 03.03.2011 - Kreditkartenübersendung

Die einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden stellt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn der Empfänger erkennt, dass er eine gesonderte Erklärung abgeben muss, um die Kreditkarte verwenden zu können, und dass er - wenn er an dem Angebot nicht interessiert ist - die Kreditkarte auf ihm sicher erscheinende Weise entsorgen kann.

posted: 17. 06. 2011



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