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Decisions 2018


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BGH: Zur Anwendung des Art. 110 Abs. 1 GGV auf Felgen von Kraftfahrzeugen, Urteil vom 26.07.2018 - Kraftfahrzeugfelgen II

Die Schutzschranke gemäß Art. 110 Abs. 1 GGV ist grundsätzlich auf Felgen von Kraftfahrzeugen anwendbar, die farblich und in der Größe den Originalfelgen entsprechen, wenn die Verwendung der Felgen notwendig ist, um ein Kraftfahrzeug zu reparieren. Der Anbieter solcher Kraftfahrzeugfelgen kann sich auf die Schutzschranke nur dann mit Erfolg berufen, wenn er Sorgfaltspflichten erfüllt, die sich auf die Einhaltung der in Art. 110 Abs. 1 GGV geregelten Voraussetzungen durch die nachgelagerten Benutzer beziehen.

posted: 13. 11. 2018



BGH: Zur Irreführung über wesentliche Merkmale einer Ware, Urteil vom 21.06.2018 - Vollsynthetisches Motorenöl

Zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware kann auch die Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie gehören, die sich nach der Verkehrsauffassung von anderen Kategorien unterscheidet. Eine Irreführung kann dabei auch durch Angaben erfolgen, die über die Eigenschaften einer Ware oder Leistung unmittelbar nichts aussagen, von denen der Verkehr aber annimmt, dass sie nur verwendet werden, wenn bestimmte Beschaffenheitsmerkmale vorhanden sind, die für die Wertschätzung durch den Verbraucher von Bedeutung sind. Ob die kaufrelevante Wertschätzung zu Recht besteht, ist ohne Belang.

posted: 02. 11. 2018



BGH: Zum Angebot von Werbung unterdrückender Software, Urteil vom 19.04.2018 - Werbeblocker II

Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten. Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung dar.

posted: 18. 10. 2018



BGH: Zur Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands, Urteil vom 13.09.2018 - Prozessfinanzierer

Die Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands, die von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanziert wird, dem eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt wird, widerspricht dem Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB und ist unzulässig.

posted: 16. 10. 2018



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