Der Grundsatz, dass der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes eines Werks der angewandten Kunst nicht geringer als bei anderen Werken ist, besagt allein, dass bei Werken der angewandten Kunst dieselben Ausschließlichkeitsrechte gewährt werden müssen und hinsichtlich der Reichweite dieser Rechte dieselben Rechtsmaßstäbe anzulegen sind. Auf die Bestimmung des konkreten urheberrechtlichen Schutzbereichs eines Werks bezieht sich diese Aussage hingegen nicht.
posted: 04. 04. 2023
Für die Klagebefugnis eines Verbands kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen Mitglieder verfügen. Auf deren Stimmberechtigung kommt es nur an, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihre
Mitgliedschaft allein bezweckt, dem Verband die Klagebefugnis zu verschaffen.
posted: 31. 03. 2023
Es ist nicht geboten, Online-Marktplätze, die die Vermittlung von Kaufverträgen über vergütungspflichtige Geräte und Speichermedien ermöglichen, in den Kreis der Schuldner der Gerätevergütung (§ 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 und 2 UrhG) aufzunehmen.
posted: 08. 03. 2023
Nur die Kosten der für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen patentanwaltlichen Mitwirkung sind erstattungsfähig.
posted: 08. 03. 2023