Die Vorschrift des § 19c Satz 1 MarkenG gewährt der obsiegenden Partei nicht nur bei Unterlassungsklagen, sondern auch bei Klagen auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadensersatzfeststellung einen Anspruch auf Urteilsbekanntmachung. Der Begriff des "berechtigten Interesses" gemäß § 19c Satz 1 MarkenG ist dahin auszulegen, dass die Urteilsbekanntmachung unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit steht. In die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist der Zeitablauf sowie die durch den Vertrieb markenrechtsverletzender Ware verursachte Marktverwirrung, Art und Umfang der Verletzung, die öffentlichkeitswirksame Werbung, die Art des Vertriebs, die Bekanntheit der Marke und der Grad des Verschuldens des Verletzers. Da die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen auch das Ziel hat, künftige Verletzer abzuschrecken und zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit beizutragen, sind auch generalpräventive Aspekte in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen.
posted: 20. 03. 2024
Das Konzept, ein Emotionsschlagwort als Produktnamen zu verwenden, kann nicht als ein die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts mitbestimmendes Element angesehen werden. Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes ist der Schutz von Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Gestaltung, nicht die dahinterstehende abstrakte Idee.
posted: 08. 02. 2024
Die durch die Verletzung eines Unternehmenskennzeichens begründete Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nicht schon durch die Aufgabe der beanstandeten Tätigkeit beseitigt werden.
posted: 07. 02. 2024
Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet stationäre Warenhäuser betreiben, die zwischen ihnen bestehende
kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage durch eine bundesweite Werbung für seinen Onlineshop in sozialen Netzwerken, die auch seinen stationären Warenhäusern zugutekommt, muss es zur Vermeidung von Verwechslungen und Fehlzuordnungen des beworbenen Warenangebots hinreichend darüber aufklären, welchem der beiden Unternehmen die Werbung zuzurechnen ist.
posted: 07. 02. 2024