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Decisions 2011


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BGH: Markeneintragung bei kennzeichenrechtlicher Gleichgewichtslage, Urteil vom 14.04.2011 - Peek & Cloppenburg II

Haben die Parteien ihre gleichlautenden Unternehmenskennzeichen jahrzehntelang unbeanstandet nebeneinander benutzt und besteht deshalb eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, kann nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen eine Partei die Unternehmensbezeichnung auch als Marke eintragen lassen. Das allgemeine Interesse der Partei an einer zweckmäßigen und wirtschaftlich sinnvollen markenmäßigen Verwendung der Unternehmensbezeichnung reicht hierzu nicht aus.

posted: 23. 05. 2011



BGH: Verletzung eines Unternehmenskennzeichens durch Verwendung als Produktkennzeichen, Urteil vom 14.04.2011 - Peek & Cloppenburg II

Der Schutz des Unternehmenskennzeichens setzt nicht voraus, dass die kollidierende Bezeichnung firmenmäßig benutzt wird; eine Verwendung als Produktkennzeichnung kann für eine rechtsverletzende Benutzung im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG genügen.

posted: 23. 05. 2011



BGH: Tabakverbot und Imagewerbung, Urteil vom 18.11.2010 - Unser wichtigstes Cigarettenpapier

Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben.

posted: 23. 05. 2011



BGH: Zu den Auflagen an die Einwilligung in Werbung unter Verwendung elektronischer Post (E-Mail und SMS), Beschluss vom 14.04.2011

Eine Einwilligung in eine Werbung unter Verwendung von elektronischer Post (E-Mail und SMS) nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG erfordert eine gesonderte, nur auf die Einwilligung in eine solche Werbung bezogene Zustimmungserklärung des Betroffenen („Opt-in"-Erklärung), eine Einwilligung, die in Textpassagen enthalten ist, die auch andere Erklärungen oder Hinweise enthalten, wird diesen Anforderungen nicht gerecht (Bestätigung vom BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 348/06).

posted: 23. 05. 2011



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