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Decisions 2022


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BGH: Zur Lieferung i.S.d. § 3 Abs. 3 Nr. 29 UWG, Urteil vom 20.10.2021 - Identitätsdiebstahl II

Waren sind nur dann als "geliefert" und  Dienstleistungen nur dann als "erbracht" im Sinne von Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG anzusehen, wenn sie den zur Zahlung aufgeforderten Verbraucher in einer Weise erreicht haben, dass dieser tatsächlich in der Lage ist, sie zu nutzen oder sonst über deren Verwendung zu bestimmen.

posted: 07. 01. 2022



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